Heinrich-Suso-Gymnasium

Neuhauser Str. 1 78464 Konstanz

Entschuldigungen

Die grundlegende Verfahrensweise zur Entschuldigung sind in der Schulbesuchsverordnung geregelt.

Demnach muss spätestens am zweiten Tage des Fernbleibens eine mündliche, fernmündliche, elektronische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung ist der Schule die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen

Wir empfehlen den Elltern das Fehlen eines Kindes morgens per Email oder direkt über WebUntis anzuzeigen. Hiermit wird die Belastung des Sekretariats durch frühmorgendliche Telefonate reduziert.

Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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