Schulorganisation
Die organisatorischen Rahmenbedingungen (Läutezeiten, Stundentafel etc.) der Schule stellen wir Ihnen hier vor.
Im Sinne einer besseren Übersicht zeigt die mobile Version der Website ein etwas reduziertes Angebot.
Ein geordnetes Miteinander erfordert seine Regeln und Vereinbarungen. Wir haben diese an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.
Die organisatorischen Rahmenbedingungen (Läutezeiten, Stundentafel etc.) der Schule stellen wir Ihnen hier vor.
Die grundlegende Verfahrensweise zur Entschuldigung sind in der Schulbesuchsverordnung geregelt. Demnach muss spätestens am zweiten Tage des Fernbleibens eine mündliche, fernmündliche, elektronische oder schriftliche Entschuldigung vorliegen. Im Falle elektronischer oder fernmündlicher Verständigung ist der Schule die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen.
Wir empfehlen den Elltern das Fehlen eines Kindes morgens per Email oder direkt über die Suso-Intern-Anwendung anzuzeigen. Hiermit wird die Belastung des Sekretariats durch frühmorgendliche Telefonate reduziert.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.
Gemäß der Ausführungen unserer Hausordnung ist die Benutzung von Handys, Smartphones und anderer elektronischer Unterhaltungsmedien nicht gestattet. Schülerinnen und Schüler, die ein derartiges Gerät mitführen, müssen dieses ausgeschaltet lassen und nicht sichtbar verstauen. In Ausnahmefällen oder zu unterrichtlichen Zwecken können Lehrkräfte die Benutzung gestatten.
In der Hausordnung sind die wichtigsten Verhaltensregeln im und um das Schulhaus herum geregelt. Die aktuelle Fassung der Hausordnung steht als PDF Dokument zum download bereit.
Grundsätzlich können Beurlaubungen bis zu zwei Tagen vom Klassenlehrer vorgenommen werden. Längere Beurlaubungen oder Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach Ferien müssen bei der Schulleitung (über die Klassenleitung oder direkt) beantragt werden.
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